Bedeutung des Gründerzuschusses für angehende Unternehmer in Hamburg
Die Gründung eines eigenen Unternehmens kann für viele Menschen die Verwirklichung des Traums von der beruflichen Selbstständigkeit sein. Doch der Weg zum erfolgreichen Start-up ist oft steinig und mit vielen Herausforderungen verbunden. Eine wichtige finanzielle Unterstützung für Gründer in Hamburg ist der sogenannte Gründerzuschuss, der von der Agentur für Arbeit gezahlt wird. Doch was genau ist der Gründungszuschuss und wer hat Anspruch darauf? Wie beantragt man ihn und welche Rolle spielt der Businessplan dabei? In diesem Artikel möchten wir dir eine umfassende Einführung in das Thema Gründungszuschuss in Hamburg geben und dir wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Antrag auf den Zuschuss geben.
Definition und Erläuterung des Gründerzuschusses
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Der Zuschuss wird von der Agentur für Arbeit gezahlt und ist eine wichtige Finanzspritze für Gründer, die in der Anfangsphase ihres Unternehmens noch kein ausreichendes Einkommen erzielen können. Vom Jobcenter gibt es übrigens das Einstiegsgeld, nicht den Gründerzuschuss.
Voraussetzungen für den Erhalt des Gründerzuschusses in Hamburg
Damit du den Gründungszuschuss in Hamburg erhalten kannst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst musst du arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben (der zudem noch länger als 150 Tage sein muss). Zudem musst du ein tragfähiges Gründungskonzept vorlegen und glaubhaft machen, dass du innerhalb von sechs Monaten eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufbauen kannst. Darüber hinaus musst du die persönliche Eignung für die Selbstständigkeit nachweisen und die notwendigen Qualifikationen mitbringen. Unser Expertenteam ist genau darauf spezialisiert, ein Konzept/Businessplan zu erstellen, der das Amt überzeugt aber auch dir eine Erfolgsstrategie vorgibt.
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Informationen über den Gründungszuschuss in Hamburg im Vergleich zu anderen Regionen
Der Gründungszuschuss wird bundesweit von der Agentur für Arbeit gezahlt, jedoch können die Bedingungen und Höhe des Zuschusses je nach Region unterschiedlich sein. Auch sind je unterschiedliche regional eigenständige Ämter zuständig, die teilweise bis auf Sachbearbeiterlevel hinunter unterschiedlich verfahren. Der Gründungszuschuss setzt sich in Hamburg aus den 300 Euro und dem ALG I zusammen, dass auf einer Höhe von 2237 Euro (Single) bis 2925 Euro (Steuerklasse III mit Kindern) beschränkt ist. Zusammen mit der Verlängerung des der 300 Euro um weitere 9 Monate kommen Hamburger also auf einen direkten Zuschuss von bis zu 22.050 Euro! Zudem gibt es in Hamburg noch besondere andere Förderprogramme für Gründungen in bestimmten Branchen, wie der Kreativwirtschaft oder der Umwelttechnologie. Auch gibt es spezielle Beratungsangebote und Workshops für Gründer in Hamburg. Es lohnt sich daher, sich vor der Beantragung des Gründerzuschusses über die besonderen Angebote und Bedingungen in Hamburg bei unseren Experten zu informieren.
Wer hat Anspruch auf den Gründerzuschuss?
Der Gründungszuschuss kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden. Zum einen können Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, den Zuschuss beantragen. Auch Arbeitnehmer, die sich aus einer abhängigen Beschäftigung heraus selbstständig machen möchten, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den Gründungszuschuss (müssen sich aber mindestens arbeitslos melden). Zudem können auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die aus der Familienpflegezeit oder aus der Elternzeit heraus gründen möchten, den Zuschuss beantragen.
Damit du den Gründungszuschuss in Hamburg erhalten kannst, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen. Zunächst musst du arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch von mindestens noch 150 Tagen auf Arbeitslosengeld I haben. Auch musst du nachweisen, dass du innerhalb von sechs Monaten eine erfolgreiche Selbstständigkeit aufbauen kannst. Des Weiteren musst du ein tragfähiges Gründungskonzept vorlegen, das von der Agentur für Arbeit geprüft und bewilligt wird. Das Konzept kannst du glücklicherweise mit unseren Gründerberatern in einer Einzelberatung komplett vom Amt bezahlt erstellen! Das Ganze läuft über sogenannte AVGS-Gutscheine, die teilweise bis 10.000 Euro wert sein können.
Höhe und Dauer des Gründerzuschusses
Die Höhe des Gründerzuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Hamburg beträgt der Zuschuss 300 Euro und das Arbeitslosengeld wird ungekürzt weitergezahlt. Der maximale Zuschuss beträgt dabei wie gesagt ca. 22.000 Euro und wird hauptsächlich über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt. Der eigentliche Gründungszuschuss mit seinen 300 Euro kann zudem 9 Monate verlängert werden, nicht aber das Arbeitslosengeld.
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Antragsverfahren für den Gründungszuschuss in Hamburg
Die Beantragung des Gründerzuschusses in Hamburg erfolgt über die Agentur für Arbeit. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest:
- Stelle den Antrag auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und teile der Agentur für Arbeit mit, dass du gründen möchtest, falls du das noch nicht gemacht hast.
- Vereinbare einen Beratungstermin mit der Agentur für Arbeit oder warte bis dieser nach Arbeitslosenmeldung dir zugeteilt wird. Hier erhältst du weitere Informationen zum Gründungszuschuss und zum Antragsverfahren, sobald du den Sachbearbeiter überzeugt hast, deine Selbstständigkeit zu unterstützen.
- Frage in diesem Termin nach dem Gründerzuschussantrag und auch nach einem AVGS für die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit als Einzelmaßnahme, sodass das Geschäftskonzept im 1:1 mit einem Profi (idealerweise mit uns) erstellt werden kann.
- Stelle den Antrag auf den Gründerzuschuss. Hierbei musst du das Formular „Antrag auf Gewährung des Gründungszuschuss es“ ausfüllen. Bedenke auch eine fachkundige Stellungnahme mit beizulegen, auch hier können unsere Experten helfen oder du musst an IHK, HWK oder andere Institutionen herantreten.
- Nach Prüfung deiner Unterlagen erhältst du einen Bescheid von der Agentur für Arbeit. Im Falle einer Zusammenarbeit mit Experten wird es dann fast nie zu Ablehnungen kommen. Falls doch steht dir zudem das Widerspruchsverfahren offen. Auch hier lohnt sich die Arbeit mit uns oder anderen spezialisierten Gründerberatern.
Unser Expertenteam ist genau auf die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschuss spezialisiert. Mit weit mehr als 10 Jahren Erfahrung und über 1.000 erfolgreichen Anträgen können wir faktisch mit Sicherheit sagen, dass wir deinen Antrag durchbekommen, wenn die richtigen Voraussetzungen vorliegen. Melde dich dafür aber bitte frühzeitig um eventuelle Fehler, die dich den Zuschuss kosten könnten, zu vermeiden.
Da wir über Gutscheine der Agentur für Arbeit selbst finanziert werden, ist unsere Dienstleistung für dich als Gründer komplett kostenlos. Wenn du mehr darüber erfahren willst, dann melde dich gern bei uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Erforderliche Unterlagen und Fristen in Hamburg
Für die Beantragung des Gründerzuschusses benötigst du bestimmte Unterlagen. Hier sind die wichtigsten:
- Businessplan: Dieser sollte eine detaillierte Beschreibung deines Gründungsvorhabens, deiner Zielgruppe, des Marktumfelds und der Finanzplanung enthalten.
- Lebenslauf: Hier solltest du deine Qualifikationen, Erfahrungen und bisherigen Tätigkeiten auflisten.
- Kapitalbedarfsplan: Hier solltest du den Bedarf an Kapital für dein Gründungsvorhaben detailliert aufschlüsseln.
- Liquiditätsplan: Dieser sollte die zukünftige Liquidität deines Unternehmens abbilden.
- Gewerbeanmeldung: Hierbei handelt es sich um eine behördliche Anmeldung deines Gewerbes. Auch Freiberuf ist zulässig. Beides muss aber vor dem Stichtag erfolgen und genau zum beantragten Gründerzuschussdatum im Haupterwerb stattfinden.
- Fachkundige Stellungnahme, worunter neben IHK, HWK auch Steuerberater oder Unternehmensberater zählen
Bezüglich der Fristen solltest du darauf achten, dass du den Antrag auf den Gründungszuschuss rechtzeitig stellst. In der Regel muss der Antrag vor Beginn der Gründung gestellt werden. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit dem Antragsverfahren zu beschäftigen und sich bei Fragen an uns oder deine Sachbearbeiter zu wenden.